Hier finden Sie Themen, an denen die Pfarrervertretung aktuell arbeitet:
Dienstliche Belange -> Überparochiale Zusammenarbeit
Nicht nur, aber wesentlich durch die Umsetzung des Pfarrplans bedingt, sollen die Möglichkeiten der überparochialen Zusammenarbeit vergrößert und auf eine entsprechende rechtliche Grundlage gestellt werden. Konkret geht es darum, bestimmte Aufgaben, die in der Parochie anfallen, dem Pfarrer oder der Pfarrerin in der Nachbargemeinde zu übertragen durch Verankerung in deren Dienstauftrag.
Er oder sie wird dann beratendes Mitglied im KGR; und dieser erhält Stimme im Besetzungsgremium für die Nachbarpfarrstelle.
Risiko: Unterminierung der Parochialrechte des Ortspfarrers oder der Ortspfarrerin.
Eine entsprechende Ausschluss-Formulierung ist im Gesetzentwurf enthalten.
Die Pfarrervertretung hat keine grundsätzlichen Einwände formuliert, aber Konfliktgefahren benannt.
Thema überparochiale Zusammenarbeit als pdf downloaden